Singvogelfang
Noch immer wird im Salzkammergut das tierquälerische Hobby des Singvogelfanges betrieben. Die Tiere werden mit Netzfallen gefangen, in engen Käfigen eingesperrt und schließlich auf Ausstellungen hergezeigt. Gegen Ende der Winterzeit werden die Tiere dann meist wieder freigelassen. Aktuelle Gutachten zeigen, dass man den Singvogelfang nicht umsonst als Tierquälerei bezeichnet.
So stehen die Vögel nicht nur beim Fang, sondern während ihrer gesamten Gefangenschaft unter enormem Stress und schwerer Angst. Auch die spätere Freilassung vermag das Treiben nicht zu rechtfertigen, da die meisten Tiere die wieder gewonnene Freiheit nicht lange genießen können.
Zu sehr sind sie nach den Monaten der Gefangenschaft der Natur entfremdet und zu schlecht ist ihre Kondition. Sie werden rasch Opfer von Fressfeinden.
Mit gutem Grund haben daher die meisten Bundesländer ein Fangverbot verhängt. Der Fall des Salzburger Teiles des Salzkammergutes landete sogar vor dem Verwaltungsgerichtshof, der dem Vogelfang die Brauchtumseigenschaft deutlich absprach. Einzig im Oberösterreichischen Salzkammergut wurde bislang noch legal gefangen, genauer gesagt in den Bezirken Gmunden, Vöcklabruck und Wels-Land.
Die bisher ausgesprochen unglückliche Rechtslage hat die Aufrechterhaltung dieser unsinnigen und unnützen Tradition ermöglicht. Denn bislang war sowohl der Artenschutz als auch der Tierschutz Landessache, die Länder konnten daher im Rahmen ihrer Kompetenz unterschiedliche Regelungen treffen. Seit 1.1.2005 ist jedoch das Bundestierschutzgesetz in Kraft, Tierschutz wurde somit zur Bundeskompetenz erhoben. Im neuen Bundestierschutzgesetz gibt es aber nun zahlreiche Bestimmungen, die in Richtung eines bundesweiten Singvogelfangverbotes interpretiert werden müssen. So normiert §5 Abs.1 Bundestierschutzgesetzt, das es verboten ist einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen. Aus jüngsten Gutachten ergibt sich jedoch eindeutig, dass die Tiere beim Fang in schwere Angst versetzt werden, sohin der Tatbestand der Tierquälerei gegeben wäre. Ferner normiert §16 Bundestierschutzgesetz, dass einem Tier die Bewegungsfreiheit nicht soweit eingeschränkt werden darf, dass dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden oder es in schwere Angst versetzt wird. Auch hier sprechen die erwähnten Gutachten eine deutliche Sprache, denn die gefangenen Vögel leiden enorm unter der ungewohnten Nähe zum Menschen und den extrem beengten Behausungen.
Neben diesen beiden Bestimmungen im Bundestierschutzgesetz ist jedoch auch noch der §2 der Veranstaltungsverordnung zum Bundestierschutzgesetz zu beachten. Die zitierte Gesetzesstelle verbietet das Ausstellen von Wildfängen, darunter auch Singvögel. Dies bewirkt nach Ansicht des Rechtsexperten des Österreichischen Tierschutzvereines ebenfalls ein Verbot des Singvogelfanges. Gemäß §29 Abs.1 Z 5 des Oberösterreichischen Naturschutzgesetzes ist nämlich die Entnahme einzelner Exemplare von Wildtieren nur dann zulässig, wenn es sonstige öffentliche oder private Zwecke gibt und keine anderwärtige zufrieden stellende Lösung gefunden werden kann. Der einzig vorstellbare private Zweck, der zu einer Teilung einer Bewilligung gemäß §29 Abs.1 Z 5 führen kann, ist bei richtiger Gesetztes Auslegung der Zweck der Brauchtumspflege und Ausstellung. Eben jene Brauchtumseigenschaft hat der Verwaltungsgerichtshof dem Singvogelfang jedoch abgesprochen. Somit ist - nach Ansicht des Österreichischen Tierschutzvereines - der Singvogelfang in Österreich jedenfalls verboten.
Bereits seit längerem korrespondiert der Österreichische Tierschutzverein ausführlich mit Ämtern und Behörden. Unter nachstehenden Links können Sie besonders interessante Korrespondenz einsehen.
Das obig erwähnte De-Fakto-Verbot des Singvogelfanges wollte Frau Bundesminister Rauch-Kallat jedoch aufheben. Ursprünglich plante sie, nur ein knappes Jahr nach Veröffentlichung der Verordnung, eine Ausnahme für das Ausstellen von Singvögeln vorzusehen. Doch die Ankündigung der geplanten Änderung glich dem Stich in ein Wespennest. 45 Tierschutzorganisationen, die neuen Tierschutzombudsleute, der gesamte Tierschutzrat und über 50 Wissenschaftler und Prominente protestierten eindringlich und setzten mediale Aktionen, um auf diesen Skandal hinzuweisen. Natürlich war auch der Österreichische Tierschutzverein führend daran beteiligt und forderte sogar mehrmals den Rücktritt der Frau Bundesminister. Ein solches Verhalten ist einer "Tierschutzministerin" nicht würdig.
Die massiven Proteste zeigten jedoch schließlich Wirkung und so wurde Ende Juli verkündet, dass vom geplanten Änderungsvorhaben Abstand genommen werde. Es ist daher davon auszugehen, dass der Singvogelfang nunmehr (nach dem Tierschutzgesetz) illegal ist. Naturschutzlandesrat DI Haider lies die Rechtlage jedoch nochmals durch den Verfassungsdienst überprüfen. Die Prüfung ergab, dass die naturschutzrechtliche Bewilligung ausgestellt werden müsse, die tierchutzrechtliche Seite gesondert zu beachten sei. Somit ergibt sich die kuriose Situation, dass der Fang nach dem Naturschutzrecht bewilligt wurde, aber nach dem Tierschutzgesetz als Tierquälerei strafbar ist. Aus diesem Grund machen seit Beginn der neuen Fangsaison Tierschützer "Jagd" auf Vogelfänger. Ertappte werden fotografiert und zur Anzeige gebracht.
Folgende Politiker haben sich durch ihre Taten und Aussagen besonders negativ hervorgetan:
DI Erich Haider (SPÖ Landesrat)
Reinhard Winterauer (SPÖ Landesgeschäftsführer)
Hannes Mathes (Bezirkskoordinator des Netzwerkes junger Sozialdemokraten)
Gerhard Aigmüller (Bürgermeister Bad Goisern)
Matthias Ellmauer (ÖVP Nationalrat)
Rainer Wimmer (SPÖ Nationalrat)
Martina Pühringer (ÖVP Landtagsabgeordnete)
Josef Steinkogler (ÖVP Landtagsabgeordneter)
Arnold Schenner (SPÖ Landtagsabgeordneter)
Der Österreichische Tierschutzverein wird die weitere Entwicklung genau beobachten und notfalls auch mit Anzeigen gegen Verstöße vorgehen.
Antwortschreiben ÖTV an BH Gmunden
Schreiben ÖTV an diverse BH's z.B.: Voecklabruck
Schreiben ÖTV an DI Haider
Offener Brief ÖTV an DI Haider
Schreiben ÖTV an Rauch Kallat
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