Jagd auf Greifvögel
Bei keiner der 26 bedrohten Tierarten, die in der Verordnung aufgezählt sind, ist eine Bedrohung durch Mäusebussard und Habicht wissenschaftlich nachgewiesen. Bei 16 Arten davon fehlt sogar der Nachweis, dass sie überhaupt von den beiden Greifvögeln gefressen werden!
Diese Verordnung widerspricht eindeutig der EU-Vogelschutzrichtlinie, gegen die Österreich bereits einmal verstossen hat - die Strafe durften die Steuerzahler berappen, so wird es auch diesmal sein.
Laut Vogelexperten sind Jäger nicht einmal in der Lage, diese Vögel von anderen Greifvögeln zu unterscheiden, das heißt dem Abschuss aller Arten ist Tür und Tor geöffnet.
Hier werden Gesetze von Jägern für Jäger gemacht, ohne Rücksicht auf wissenschaftliche Tatsachen!
Der Österreichische Tierschutzverein wird bei der EU Beschwerde einreichen und sich auch an die Veterinärmedizinische Universität wenden. Derlei Vorgehen, das einzig der Jagdlust dient, muss in Zukunft ein Riegel vorgeschoben werden, denn diese Verordnung hat bis 2014 Gültigkeit und erlaubt damit den Abschuss von rund 1000 Mäusebussarden und 250 Habichten.
Bitte unterzeichnen Sie unsere Petition gegen den Greifvogelabschuss hier.
27.01.2009 10:34
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