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Wenig Verbesserung bei Tiertransporten

Neue EU-Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport
Wenig Verbesserung bei Tiertransporten

Seit Jänner 2007 ist die EU-Verordnung Nr. 1/2005 (EG) über den Schutz von Tieren beim Transport in Kraft. Die neuen Regelungen bleiben aber weit hinter den Forderungen des Österreichischen Tierschutzvereins, da Bestimmungen für Problembereiche wie Transportzeiten und Ladedichten nicht verschärft wurden.

Außerdem kann die Verordnung in Österreich nicht angewandt werden, weil die entsprechenden Rahmengesetze nicht beschlossen wurden.

Tiertransportkontrollore können zwar die Transporte stoppen und bei Vergehen Anzeige bei der Behörde erstatten. Strafen kann derzeit aber weder die Polizei noch die Behörde, weil es dafür keine gesetzliche Basis gibt. Die alte Regierung hat 2 Jahre lang "vergessen", das bestehende nationale Gesetz nachzujustieren.
Trotz der neuen EU-Verordnung haben potentielle Tierquäler daher in Österreich vermutlich bis zum Sommer freie Fahrt, solange bis die neue Regierung auf Druck der Tierschützer die nötigen Bestimmungen geschaffen hat.
Für die toten Kühe auf einem 64 (!!!) Stunden dauernden Transport von Estland nach Österreich zum Schlachthof Bergheim bei Salzburg kommen die neuen Regelungen zu spät. 65 Rinder wurden von einem deutschen Frächter über 2.000 Kilometer nach Salzburg gekarrt um hier geschlachtet zu werden.
Wieder einmal muss man die Sinnhaftigkeit hinterfragen, Tiere über tausende Kilometer lebend zu transportieren, anstelle sie gleich im Herkunftsland zu schlachten.
Jährlich werden über 360 Millionen Tiere in Europa hin- und hertransportiert. Zwar werden in Zukunft Transporter durch Satelliten gestützte Systeme überprüft, die von Tierschützern geforderten Änderungen über Transportzeiten, Ladedichten und andere wichtige Tierschutzaspekte liegen jedoch auf Eis.

Die Gesetzgebung erlaubt Transportzeiten zwischen 19 Stunden für nicht entwöhnte Jungtiere und 29 Stunden für Rinder, Schafe und Ziegen.
Erst danach muss jeweils eine 24-stündige Pause eingelegt werden, die Einhaltung kann aber aufgrund eines fehlenden Gesetzes derzeit nicht exekutiert werden.
Ein Schildbürgerstreich oder gewollte Verzögerung, damit die Agrarindustrie weiterhin mehr Profit pro Schlachttier einstreichen kann?
 



06.03.2008 13:10

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