Fallenfang in Österreich
Schlageisen mit totem Hasen
Diese Fallen werden daher nicht direkt beködert, sondern der Köder liegt irgendwo daneben. Nachdem die Fallenopfer meist zuerst um den Köder herumgehen, steigen sie bei dieser Gelegenheit leicht auf die Falle. Sie werden daher praktisch immer im Fußbereich erwischt und fixiert, was zu grauenhaften Verletzungen durch die Flucht- und Befreiungsversuche führt.
Die Abzugeisen reagieren, wie der Name schon nahelegt, auf Zug. Sie sind immer mit einem Köder versehen, der an der Abzugvorrichtung fixiert wird. Die Theorie besagt, dass das Fallenopfer mit der Schnauze den Köder erfaßt und wegzerrt und dadurch die Falle auslöst. Die Bügel treffen das Opfer im Hals- oder Brustbereich und sollen sofort tödlich wirken. Dies ist das Argument, dass immer wieder von Jagdseite gebracht wird, das aber unzutreffend ist.
Schlageisen
- hängt es von der Größe des Abzugeisens ab bzw. von der Tierart. die in die Falle gerät. Es ist natürlich ein gewaltiger Unterschied, ob in einen Schwanenhals (so nennt man auch Abzugeisen) ein Fuchs, eine Katze, ein Hund, ein Marder, ein Iltis oder gar ein Dachs gerät - oder sogar ein Mensch. Die Bügel eines Fuchsabzugeisens sind so stark, dass sich ein erfasster Mensch nicht mehr aus eigener Kraft befreien kann.
- noch schlimmer wird es, wenn Greifvögel eine solche Falle (die aus diesem Grund getarnt (verblendet) sein muß), findet, diese fassen ja mit dem Fuß nach dem Köder.
- auch die Richtung, aus der das Opfer versucht den Köder zu erfassen beeinflußt sehr stark den Effekt. Es gibt daher sehrt komplizierte Empfehlungen wie solche Abzugeisen aufzustellen sind.
Fakt ist: Solche Fallen sind nicht selektiv. Es reagiert jeder Fleisch- oder Allesfresser auf den Köder, ebenso jeder gefiederte Aasfresser.
In Niederösterreich ereignete sich jüngst ein besonders grausamer Fall
Schlagfallen sind in Niederösterreich schon lange verboten, diese äußerst grausame Methode des Tierfangs scheidet selbst unter den Jägern die Geister.
Leider passiert es immer wieder, dass trotzdem Fallen dieser Art aufgestellt werden und oft werden Wildtiere darin schwerst verletzt, aber auch Haustiere wie Hunde und Katzen werden vermehrt Opfer dieser Fallen.
In Oberösterreich wurde der Fallenfang durch Vertreter der Landesregierung bis vor kurzem vehement verteidigt, sei sie doch unersetzlich im Kampf gegen Tollwut. Doch Österreich ist seit September 2008 tollwutfrei, anscheinend hat sich das noch nicht bis zu allen Politikern durchgesprochen.
Tierschützer haben in Oberösterreich nachdrücklich ein Verbot von Schlagfallen gefordert, nun kam der traurige Zufall zu Hilfe, dass ein Mädchen mit der Hand in eine dieser Fallen fasste, weil diese als Vogelnest getarnt war - nun siegte endlich die Vernunft und Schlagfallen sind auch in Oberösterreich verboten, nicht zuletzt hat auch der Österreichische Tierschutzverein maßgeblich dazu beigetragen.
Im niederösterreichischen Hollabrunn wurde eine Schlagfalle entdeckt, unweit davon ein so genannter Luderplatz mit zwei toten Mäusebussarden. Die Verwendung eines Tritteisens führt zwingend zu tierquälerischen Effekten, da das Opfer ausschließlich an den Extremitäten fixiert und schwerstens verletzt wird. Jemand der eine derartige Falle verwendet, begeht daher nicht nur Übertretungen nach dem Bundestierschutzgesetz sowie Landesjagdgesetz, sondern verstößt auch gegen § 222 Strafgesetz.
Der Österreichische Tierschutzverein erstattete umgehend Anzeige und veranlasste, dass von der Falle DNA-Proben entnommen wurden, außerdem wurden die toten Vögel an die Pathologie der Veterinärmedizinischen Universität Wien gebracht. Dort wurde Furchtbares festgestellt; die Vögel mussten sehr lange vergeblich in der Falle gezappelt haben, davon zeugen Beinbrüche und schwere Hautläsionen, doch daran sind sie nicht gestorben. Der Fallensteller, vermutlich ein Jäger, hat die Vögel mit einem Knüppel totgeprügelt, Rippenbrüche und Lungenblutungen sind der grausige Beweis dafür.
Was unserem "Rechtsstaat" diese Tierquälerei bedeutet zeigt folgende Textpassage aus der NÖN-Hollabrunn: "Weil für Tierquälerei nur eine Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr droht, werden keine DNA-Spuren ausgewertet, erklärt der Ermittler." Unter vielen schwarzen Schafen fällt ein einzelnes nicht auf und wird wohl durch die Herde geschützt...
Doch unfassbar geht es weiter: Wie dem Österreichischen Tierschutzverein berichtet wurde, hört man aus Jägerkreisen, dass man Tierschützern die Schuld an diesem Verbrechen geben möchte, um sich in den Medien hervorzutun! Außerdem wäre es unmöglich, sollte die Falle tatsächlich von einem so genannten "schwarzen Schaf" aus den eigenen Reihen aufgestellt worden sein, diesen jemals zu finden.
Dem kann der Österreichische Tierschutzverein folgendes entgegenhalten:
Dieses Tritteisen wurde über lange Zeit an derselben Stelle eingesetzt. Wie glaubhaft erscheint es, dass die Jagdaufsicht ein jahrelang offen auf einer Wiese gestelltes Tritteisen mit auffälligen Ködern in Wegnähe nicht wahrnimmt? In jedem Jagdrevier ist die Zuständigkeit der betroffenen Jäger, die sich im Revier aktiv betätigen klar geregelt. Der Jagdleiter hat deshalb genaue Kenntnis darüber, wer für den jeweiligen Revierteil verantwortlich ist, wo z.B. eine illegale Falle Verwendung findet. Er müsste auch sofort erkennen, wenn auf einem Luderplatz Tiere entsorgt werden, die eindeutig Fallenverletzungen aufweisen. Es ließe sich also ganz einfach bei gutem Willen ermitteln, wer als Täter in Frage kommt bzw. wer von der Existenz dieser Falle zumindest gewusst haben muss. Der Österreichische Tierschutzverein wird sich mit großem Engagement gegen derlei Tierqual einsetzen und auch weiterhin Verbrechen dieser Art aufdecken.
Kurios:
Ein Vertreter des Steirischen Naturschutzbundes ist der Meinung, dass Abzugeisen tatsächlich selektiv sind.
Lesen Sie hier (PDF
Größe: 13.47 KB)die Stellungnahme von Dr. Hans Frey, tätig an der Veterinärmedizinischen Universität Wien.
02.07.2009 14:01
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