Petition gegen den Greifvogelabschuss in NÖ
An Landesrat DI Plank
Sehr geehrter Herr Landesrat,
die erlassene Verordnung, die es erlaubt bis 2014 1000 Mäusebussarde und 250 Habichte zu erlegen, dient einzig der Jägerschaft, die diese Tiere als Feindbilder sieht. Es ist wissenschaftlich keineswegs nachgewiesen, dass diese Greifvogelarten tatsächlich eine Bedrohung für die in der Verordnung aufgezählten Tierarten sind.
Jäger sind nicht in der Lage diese Greifvögelarten von geschützten zu unterscheiden, des Weiteren leiden Habichte zur Zeit an einer Viruserkrankung und sind nahe am Aussterben - trotzdem dürfen sie zusätzlich noch geschossen werden. Einmal mehr hat die Jagdlobby bewiesen, dass sie tun und lassen kann was sie will, gestützt vom Gesetzgeber. Österreich hat bereits einmal Strafe gezahlt, weil es gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie gehandelt hat, dies droht nun wieder.
Ziehen Sie diese Verordnung umgehend zurück, in Ihrer Funktion als Naturschutzlandesrat im Sinne Ihrer rechtlichen und moralischen Verantwortung!